Gesetzeskonform

Klimaanlage umrüsten

Mit dem Montrealer Abkommen zum Schutz der Ozonschicht, gilt seit 2015 in der Schweiz ein Verbot zum Befüllten von Kälte- und Klimaanlagen mit rezyklierten Kältemittel R22. Diese Regelung verbietet die Inverkehrsbringung (seit 2000) und die Nachfüllung von rezyklierter HFCKW.

Langfristig ist somit ein Austausch oder die Umrüstung unumgänglich. Da die Umrüstung nachhaltiger und kostensparender ist, gibt es die Möglichkeit auf alternative und chlorfreie Kältemittel wie R32 oder R449A umzusteigen.

Um zu bestimmen, ob eine Umrüstung des Kältemittels bei Deiner Anlage möglich und auch langfristig nachhaltig ist, empfehlen wir eine Besichtigung vor Ort. Vereinbare jetzt einen Termin und lass Dich persönlich beraten.

Umrüsten Kälteanlage
gut zu wissen

Umrüstung Kälte- & Klimaanlagen

Klima- & Kälteanlagen mit einer dem Kältemittel R22 sind seit dem Jahre 2000 verboten.

Nein, das Montreal Abkommen verbietet uns gesetzlich die Nachfüllung bestehender R22 Anlagen.

Jeder Fall ist unterschiedlich! Wir empfehlen Dir einen Termin mit unserem Fachmann zu vereinbaren und die Situation vor Ort zu beurteilen.

Wir freuen uns auf Deine Nachricht!